Kursangebote
AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Anmeldung
Anmeldungen für Kurse, Seminare und Einzelveranstaltungen sowie für Studienfahrten werden von der Volkshochschule AKK bis zur Höchst-Teilnehmerzahl der jeweiligen Veranstaltung angenommen. Die Volkshochschule AKK kann Mitglieder ihres Trägervereins bevorzugt berücksichtigen. Die Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung. Wird eine Anmeldung wegen Überbuchung nicht angenommen, wird die entrichtete Gebühr erstattet. Anmeldungen sind per Post, Fax, per E-Mail oder über die Website der Volkshochschule AKK jederzeit möglich. Eine schriftliche Anmeldung hat nur in Verbindung mit einer Einzugsermächtigung Gültigkeit. Bei nicht einlösbaren Abbuchungsermächtigungen gehen die Bankgebühren zu Lasten des Teilnehmers. Während der Öffnungszeiten der Geschäftsstelle ist dort die persönliche Anmeldung möglich; die Zahlung erfolgt dann bar oder per EC-Karte. Jeder Teilnehmer erhält eine Bestätigung seiner Anmeldung, damit gilt die Anmeldung als verbindlich. Wenn ein Kurs belegt ist, verschoben wird oder nicht stattfindet, werden diejenigen, die sich für die Teilnahme angemeldet haben, entsprechend benachrichtigt; gegebenenfalls erfolgt Rückerstattung der entrichteten Gebühr.


Teilnahmegebühr
Die Teilnahmegebühr ist vor Beginn einer Veranstaltung zu entrichten. Die Bezahlung ist bar, mit EC-Karte oder per Bankeinzugsermächtigung möglich. Wenn bei der Anmeldung die Höchst-Teilnehmerzahl noch nicht überschritten ist, gilt die Anmeldung für die Volkshochschule AKK als verbindlich. Die Möglichkeit der Absage einer Veranstaltung durch die Volkshochschule AKK bleibt unberührt.


Unterrichtszeiten
Eine Unterrichtsstunde (1 UE) dauert 45 Minuten.


Rücktritt
Bei Rücktritten von Kursen, Vorträgen und Wochenendseminaren nach verbindlicher Anmeldung erhebt die Volkshochschule AKK folgende Stornogebühren: Bis 14 Tage vor Beginn 5,– €, danach 30 % der Teilnahmegebühr, wenn der Platz neu besetzt werden kann; andernfalls verfällt die Teilnahmegebühr. Bei eintägigen Studienfahrten werden bis zwei Woche vor Fahrtantritt 10 % Stornogebühren erhoben. Danach ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen, wenn der Platz nicht anderweitig vergeben werden kann. Bei mehrtägigen Studienfahrten sind die Rücktrittskosten wie folgt: 10 % der Teilnahmegebühr bis 3 Monate, 20 % bis 2 Monate, 30 % bis 6 Wochen, 50 % bis 4 Wochen, 75 % bis 2 Wochen und 90 % der Teilnahmegebühr bis eine Woche vor Fahrtantritt. Danach ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten. Die Volkshochschule AKK empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.


Ermäßigung
Für Kurse und Seminare gelten folgende Ermäßigungen der Teilnahmegebühr: 50 % gegen Vorlage einer gültigen Familienkarte der  Landeshauptstadt Wiesbaden, 20 % für Arbeitslose, Bezieher von Hilfe zum Lebensunterhalt, Schüler /innen, Studierende, Auszubildende, Absolventen eines Freiwilligen Sozialen Jahrs, Schwerbehinderte sowie Besitzer einer Ehrenamtskarte gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises bei der Anmeldung (Originalausweis, -bescheinigung, -bescheid). Nachträglich kann keine Ermäßigung gewährt werden.
Für Studienfahrten, Veranstaltungen und Weinproben wird keine Ermäßigung gewährt.


Teilnehmerzahl/Änderungen
Kurse und Seminare können in der Regel nur durchgeführt werden, wenn die der Kalkulation zugrunde liegende Mindest-Teilnehmerzahl erreicht wird. Andernfalls kann die Zahl der Unterrichtsstunden reduziert oder ein Gebührenaufschlag erhoben werden. Hierüber wird spätestens in der zweiten Veranstaltung eine Regelung zwischen den Teilnehmern und der Volkshochschule AKK vereinbart. Die Volkshochschule AKK kann einen Kurs oder ein Seminar absagen, wenn eine Woche vor Beginn die Mindest-Teilnehmerzahl nicht erreicht ist. Sie kann Studienfahrten absagen, wenn zum Ablauf entsprechender Stornofristen die Mindest-Teilnehmerzahl nicht erreicht ist. In diesen Fällen wird die Kursgebühr zurückerstattet.


Datenschutz
Die Einhaltung der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) wird zugesichert.


Haftung
Die Teilnahme an den Veranstaltungen der Volkshochschule AKK erfolgt auf eigene Gefahr der Teilnehmenden. Die Hausordnungen der jeweiligen Veranstaltungsorte sind zu beachten. Die Volkshochschule AKK übernimmt keine Haftung bei Terminverlegungen oder Verspätungen. Beim Ausfall einer Veranstaltung erstattet die Volkshochschule AKK die für die Teilnahme gezahlten Gebühren, übernimmt aber keine Haftung für sonstige durch den Ausfall entstehende Kosten. Im Übrigen beschränkt sich die Haftung der Volkshochschule AKK auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten seiner Organe und Erfüllungsgehilfen im Rahmen der Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).

Allgemeines

Eine Anmeldung für Kurse, Seminare und Veranstaltungern ist grundsätzlich erforderlich und nur über die Geschäftsstelle möglich. Eine Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung von Teilnahmeentgelten. Mit der Anmeldung werden die AGB der VHS-AKK Vertragsbestandteil. Die Anmeldung muss in jedem Fall rechtzeitig, d.h. spätestens drei Werktage vor Veranstaltungsbeginn erfolgen.

Anmeldeverfahren:

- persönliche Anmeldung
während der Öffnungszeiten der Geschäftsstelle durch Erteilung einer Einzugsermächtigung oder Bezahlung des Teilnahmeentgelts in bar oder per EC-Karte. Die quittierte Anmeldebescheinigung wird Ihnen direkt ausgehändigt.

- Anmeldung per Telefon
während der Öffnungszeiten der Geschäftsstelle ist nur in Verbindung mit der Erteilung einer Einzugsermächtigung möglich.

- Anmeldung per Telefax
ist nur in Verbindung mit der Erteilung einer Einzugsermächtigung möglich.

- Anmeldung per Post
ist nur in Verbindung mit der Erteilung einer Einzugsermächtigung möglich.

- Anmeldung per E-Mail
ist nur in Verbindung mit der Erteilung einer Einzugsermächtigung möglich.

- Anmeldung per Internet (Login-Hompage)
ist nur in Verbindung mit der Erteilung einer Einzugsermächtigung möglich.

Teilnahmeentgelt und Zahlung:

Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung der VHS-AKK wird ein Entgelt fällig. Wenn nicht anders vermerkt, sind Kosten für Lernmittel, Unterrichtsmaterialien und Arbeitsmaterialien nicht im Entgelt enthalten. Die Bezahlung des Entgelts kann per Lastschriftverfahren, per EC-Karte oder in bar erfolgen. Überweisungen sind auch möglich. Empfohlen wird eine Bezahlung per Lastschriftverfahren. In diesem Fall erteilen Sie uns bitte ein SEPA Mandat. Bei Rücklastschrift wird ein Bearbeitungsentgelt von 6 € erhoben.

Umbuchung:

Eine Umbuchung ist nach Beginn eines Kurses in einen Kurs mit entsprechendem Inhalt möglich und stellt keinen Rücktritt dar. Voraussetzung ist, dass in dem anderen Kurs noch Plätze frei sind und dass dieser Kurs zeitlich parallel läuft. Vor dem Wechsel muss eine Rücksprache mit der VHS-AKK erfolgen.

Teilnahmebescheinigung:

Auf Wunsch wird am Ende einer regelmäßig besuchten Veranstaltung eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt. Diese ist gebührenfrei bis zwei Jahre nach Veranstaltungsbeginn. Zwei Jahre nach Veranstaltungsbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 3,-- € erhoben. Ab fünf Jahren nach Veranstaltungsbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr entsprechend des Aufwandes erhoben. Es besteht in diesem Fall kein Anspruch auf Ausstellung einer Teilnahmebescheinigung.

 

Anmeldeverfahren

Anmeldeverfahren

- persönliche Anmeldung
während der Öffnungszeiten der Geschäftsstelle durch Erteilung einer Einzugsermächtigung oder Bezahlung des Teilnahmeentgelts in bar oder per Scheck. Die quittierte Anmeldebescheinigung wird Ihnen direkt ausgehändigt.

- Anmeldung per Telefon
während der Öffnungszeiten der Geschäftsstelle.

- Anmeldung per Post
ist nur in Verbindung mit der Erteilung einer Einzugsermächtigung möglich. Bitte verwenden Sie die Anmeldekarte aus dem Programmheft oder geben Sie die dort aufgeführten Daten an.

- Anmeldung per E-Mail
ist nur in Verbindung mit der Erteilung einer Einzugsermächtigung möglich. Bitte geben Sie die Kurs Nummer, die Bezeichnung des Kurses und Ihre Kontaktdaten an.

- Anmeldung per Internet (Login-Hompage)
ist nur in Verbindung mit der Erteilung einer Einzugsermächtigung möglich. Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Anmeldung per Telefon, Post oder E-Mail keine schriftliche Bestätigung seitens des Seminaranbieters erfolgen kann. Wir benachrichtigen Sie nur bei Veranstaltungsausfall oder Änderungen. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.

Teilnahmeentgelt und Zahlung

Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung des Seminaranbieters wird ein Entgelt fällig. Wenn nicht anders vermerkt, sind Kosten für Lernmittel, Unterrichtsmaterialien und Arbeitsmaterialien nicht im Entgelt enthalten. Die Bezahlung des Entgelts kann per Lastschriftverfahren, per Scheck oder in bar erfolgen. Überweisungen sind nicht möglich. Empfohlen wird eine Bezahlung per Lastschriftverfahren. In diesem Fall erteilen Sie uns bitte eine Einzugsermächtigung. Die Abbuchung erfolgt nach Veranstaltungsbeginn. Bei Rücklastschrift wird ein Bearbeitungsentgelt von 6,-- € erhoben.

Entgeltermäßigung

(1) Eine Entgeltermäßigung von 25% auf alle Veranstaltungen, ausgenommen Einzelveranstaltungen und Exkursionen, erhalten Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren einer Familie mit mindestens drei oder mehr kindergeldberechtigten Kindern unter 18 Jahren sowie Inhaber des Städtischen Förderpasses.

(2) Eine Entgeltermäßigung von 10% auf alle Veranstaltungen, ausgenommen Einzelveranstaltungen, Veranstaltungen der „jungen Gruppen“ und Exkursionen, erhalten Schüler, Studenten, Auszubildende, Wehr- und Zivildienstleistende sowie Arbeitslose und Hilfebedürftige nach dem SGB II und SGB XII.

(3) Nehmen Schüler- oder Studentengruppen ab 10 Personen an einer Einzelveranstaltung teil, wird neben der Schüler- oder Studentenermäßigung eine zusätzliche Ermäßigung von 10% des Entgelts gewährt. Eine vorherige Anmeldung in der Geschäftstelle des Seminaranbieters ist erforderlich.

(4) Eine nachträgliche Entgeltermäßigung von 10% in Form einer Gutschrift am Ende des Semesters erhalten Mehrfachhörer auf Antrag für die dritte und jede weitere Veranstaltung in einem Semester. Die Veranstaltungen müssen hierbei in absteigender Kostenfolge belegt werden. Nicht berücksichtigt werden Einzelveranstaltungen und Exkursionen.

Der Anspruch auf eine Ermäßigung muss bei der Anmeldung nachgewiesen werden. Bei schriftlicher Anmeldung ist eine Kopie des gültigen Ausweises beizulegen. Nachträgliche Anträge auf Ermäßigung sind nicht möglich. Es kann jeweils nur eine Art von Ermäßigung in Anspruch genommen werden.

Rücktritt

durch die Einrichtung

Der Seminaranbieter kann bei zu geringer Teilnehmerzahl, Ausfall eines Dozenten oder aus anderen unvorhersehbaren Gründen eine Veranstaltung absagen. In diesem Fall werden bereits geleistete Zahlungen erstattet. Weitergehende Ansprüche gegen den Seminaranbieter sind ausgeschlossen. Unterbelegte Veranstaltungen können nur durchgeführt werden, wenn die Teilnehmer einen entsprechenden Mehrbetrag zahlen oder einer Verringerung des zeitlichen Umfangs zustimmen. Maßgebend für diese Regelung ist die Anzahl der angemeldeten Teilnehmer am zweiten Veranstaltungstermin.

durch den Teilnehmer

Der Rücktritt von der Anmeldung muss gegenüber der Geschäftsstelle spätestens fünf Werktage (Posteingang) vor Veranstaltungsbeginn schriftlich erklärt werden. Eine Abmeldung beim Dozenten ist nicht wirksam. Das Fernbleiben von einer Veranstaltung gilt nicht als Abmeldung. Bereits gezahlte Entgelte werden nur erstattet, wenn der Rücktritt rechtzeitig erfolgt. Bei Sprachkursen muss der Rücktritt spätestens zwei Werktage (Posteingang) nach dem ersten Veranstaltungstag schriftlich erklärt werden. Bei späterem Rücktritt wird das gesamte Entgelt fällig. Für nicht wahrgenommene Veranstaltungstermine wird kein Ersatz geleistet. Bei Exkursionen, Studienfahrten und Studienreisen sowie mehrsemestrigen Veranstaltungen gelten besondere Regelungen.

Umbuchung

Eine Umbuchung ist nach Beginn eines Kurses in einen Kurs mit entsprechendem Inhalt möglich und stellt keinen Rücktritt dar. Voraussetzung ist, dass in dem anderen Kurs noch Plätze frei sind und dass dieser Kurs zeitlich parallel läuft. Vor dem Wechsel muss eine Rücksprache mit der entsprechenden Programmbereichsleitung erfolgen.

Teilnahmebescheinigung

Auf Wunsch wird am Ende einer regelmäßig besuchten Veranstaltung eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt. Diese ist gebührenfrei bis zwei Jahre nach Veranstaltungsbeginn. Zwei Jahre nach Veranstaltungsbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 3,-- € erhoben. Ab fünf Jahren nach Veranstaltungsbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr entsprechend des Aufwandes erhoben. Es besteht in diesem Fall kein Anspruch auf Ausstellung einer Teilnahmebescheinigung.

3. Beispiel: Haftung

Haftung

.....Die Teilnahme an Veranstaltungen des Seminaranbieters erfolgt auf eigenes Risiko. Der Seminaranbieter übernimmt keinerlei Haftung. Eltern/Erziehungsberechtigte haften für ihre Kinder. Die Haftung des Seminaranbieters beschränkt sich auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Eine Haftung für fremdes Verschulden ist ausgeschlossen, soweit keine gesetzlichen Vorschriften dem entgegenstehen. Es gilt die Hausordnung des jeweiligen Veranstaltungsorts.........

VHS-AKK

Zehnthofstr. 41

55252 Mainz-Kastel

Tel. 0 61 34 - 72 93 00

Fax 0 61 34 - 6 25 24

E-Mail info@vhs-akk.de

Zweigstelle VHS-AKK II

Steinern Str. 65 D, Mainz-Kastel

Tel. 0 61 34 - 56 68 091

 

Öffnungszeiten ab 08.01.2024

MO 15 bis 18 Uhr in unserer Zweigstelle VHS-AKK II - Steinern Str. 65 D, Mainz-Kastel
DI, MI, DO 9 bis 12 Uhr im Bürgerhaus Mainz-Kastel, Zehnthofstr. 41

Bankverbindung

IBAN DE33 5519 0000 0435 1930 24

BIC MVBMDE55XXX